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Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. eines Jahres an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 106 € – 440 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den beantragten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Wer kann Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft beantragen?

Landwirte

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft?

Förderbetrag: 106 € – 440 €.

Bis wann kann man Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft beantragen?

Anträge sind bis zum 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
106 € – 440 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt