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Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuwendungen für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen für Grundschulkinder.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau (auch Ersatzneubau), Umbau, die Erweiterung sowie Sanierung von als Hort genutzten Kindertageseinrichtungen, Schulgebäuden und Betreuungseinrichtungen sowie deren Außenanlagen. Maßnahmen, die ausschließlich der Absicherung der Unterrichtsversorgung gemäß den Sächsischen Lehrplänen dienen, werden nicht gefördert.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Maßnahme muss im Sinne der Richtlinie Investitionsprogramm Ganztagsausbau 'zusätzlich' sein.

Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks oder erwirbt entsprechende dingliche Rechte im Zuge der Maßnahme.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)

Wer kann Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest) beantragen?

Bildungseinrichtungen für Grundschulkinder

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen