Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Versorgung von Haushalten mit bezahlbarem Mietwohnraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Antragstellung zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben müssen mindestens 4 Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden.Es muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen oder Sie müssen nachweisen, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist.Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben erbringen.Sie müssen die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen.Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.Außerdem müssen Sie die für die Einzelprogramme jeweils spezifische Voraussetzungen beachten.
Als Bauträger, der Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichtet, werden Sie nicht gefördert.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Antragstellung zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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