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Reintegration Strafgefangene – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderprogramm zur Reintegration von Strafgefangenen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehemalige Strafgefangene.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm zur Reintegration von Strafgefangenen unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, die Rückkehr von ehemaligen Strafgefangenen in die Gesellschaft zu erleichtern und ihre Integration zu fördern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_reintegratio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Programm sind spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Reintegration.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Reintegration Strafgefangene

Wer kann Reintegration Strafgefangene beantragen?

Ehemalige Strafgefangene

Wer ist Fördergeber von Reintegration Strafgefangene?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Reintegration Strafgefangene mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Reintegration Strafgefangene zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_reintegratio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt