Reintegration Strafgefangene – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Reintegration von Strafgefangenen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ehemalige Strafgefangene.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_reintegratio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Programm sind spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Reintegration.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Reintegration Strafgefangene zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Reintegration Strafgefangene
Wer kann Reintegration Strafgefangene beantragen?
Ehemalige Strafgefangene
Wer ist Fördergeber von Reintegration Strafgefangene?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Reintegration Strafgefangene mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Reintegration Strafgefangene zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_reintegratio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt