Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in bestimmten Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 7.500.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in folgenden Teilen des Saarlandes durchführen: im Landkreis St.
Wendel: in den Gemeinden Freisen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler und Oberthal sowie in der Stadt St.
Wendel,im Saarpfalz-Kreis: in den Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal sowie in der Stadt Blieskastel.
Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie die Möglichkeit schaffen, dass das Gesamteinkommen in der jeweiligen Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich steigt.
Dies geschieht durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen.
Das ist der sogenannte Primäreffekt.Sie müssen mit Ihrer Investition in Ihrer Betriebsstätte neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bereits vorhandene sichern.
Dabei zählen Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze.Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abschließen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Verlängerung dieses Zeitraums stellen.Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten selbst an dem Vorhaben beteiligen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.
Es werden nicht gefördert: Unternehmen in Schwierigkeiten,Ersatzinvestitionen,der Erwerb von Grundstücken,die Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderbetrag: 25.000 € – 7.500.000 €. Förderquote: 20 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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