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Antrag möglichZuschuss

Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in bestimmten Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen. Das regionale Förderprogramm ist auf die Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises bezogen. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, sogenannte Errichtungsinvestitionen,den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, sogenannte Erweiterungsinvestitionen,den Ausbau der Produktion einer Betriebsstätte hin zu mehr Vielfalt durch bisher dort nicht hergestellte Produkte,die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäredie Modernisierung von Produktionsprozessen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen,bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen. Die Investitionsbeihilfen dürfen EUR 7,5 Millionen pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen. Wenn Sie in die Modernisierung von Produktionsprozessen investieren, können Sie maximal EUR 200.000 innerhalb von 3 Steuerjahren bekommen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhagbens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Das Regionale Förderprogramm gilt ausschließlich außerhalb des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 7.500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in folgenden Teilen des Saarlandes durchführen: im Landkreis St.

Wendel: in den Gemeinden Freisen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler und Oberthal sowie in der Stadt St.

Wendel,im Saarpfalz-Kreis: in den Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal sowie in der Stadt Blieskastel.

Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie die Möglichkeit schaffen, dass das Gesamteinkommen in der jeweiligen Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich steigt.

Dies geschieht durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen.

Das ist der sogenannte Primäreffekt.Sie müssen mit Ihrer Investition in Ihrer Betriebsstätte neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bereits vorhandene sichern.

Dabei zählen Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze.Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abschließen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Verlängerung dieses Zeitraums stellen.Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten selbst an dem Vorhaben beteiligen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.

Es werden nicht gefördert: Unternehmen in Schwierigkeiten,Ersatzinvestitionen,der Erwerb von Grundstücken,die Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Finanzierungsinstituts,Antrag auf Förderung

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Häufige Fragen zu Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wer kann Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft?

Förderbetrag: 25.000 € – 7.500.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 7.500.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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