Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligten Jugendlichen der Berufseinstieg erleichtert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: benachteiligte junge Menschen mit Erstwohnsitz in Hessen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 12.300 €.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe Ihrer Vorhaben gehören benachteiligte junge Menschen mit Erstwohnsitz in Hessen, die das 30.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben,einen Entwicklungszeitraum mit besonderer Förderung von mindestens 6 Monaten benötigen undvon vorrangigen Leistungssystemen wie zum Beispiel dem SGB II oder SGB III nicht oder nicht genug gefördert werden.
Dazu gehören junge Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und eine gute Bleibeperspektive haben, und auch junge Menschen, die die Schule nach der Vollzeitschulpflicht, nach 10 Schulbesuchsjahren aus der 9.
oder einer niedrigeren Klasse ohne Hauptschulabschluss verlassen haben oder deren Schulpflicht für „ruhend“ erklärt beziehungsweise denen eine andere Erfüllung der Schulpflicht gestattet wurde und die einen Hauptschulabschluss anstreben.
Bitte beachten Sie, dass ein geförderter Qualifizierungs- oder Beschäftigungsplatz einen Beschäftigungsumfang von mindestens 25 Stunden bis maximal 40 Stunden pro Woche beinhalten muss.
Ein Platz kann von mehreren jungen Menschen mit geringerem Beschäftigungsumfang besetzt werden.
Die jungen Menschen müssen aber mindestens 15 Stunden wöchentlich an der Maßnahme teilnehmen.Sie müssen qualifiziertes Fachpersonal, das heißt sozialpädagogische Fachkräfte und Fachanleiterinnen und Fachanleiter, bereitstellen, wobei für je 10 geförderte Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze mindestens 1,5 bis maximal 2,5 Stellen zur Verfügung stehen müssen.Die Teilnehmenden müssen pro Beschäftigungsjahr am allgemeinen Arbeitsmarkt zusätzliche, sozialpädagogisch begleitete und betreute Praktika von mindestens 2 bis 6 Wochen Dauer ableisten.Die Verweildauer der Teilnehmenden soll normalerweise 24 Monate nicht überschreiten.Wenn Teilnehmende beim Eintritt einen Leistungsanspruch nach SGB II haben, müssen Sie eine entsprechende Kofinanzierung sicherstellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderbetrag: bis 12.300 €.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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