Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Unternehmen aus der EU und EFTA können Zuschüsse für Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen aus der EU, EFTA und Entwicklungs- und Schwellenländern.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.000.000 €.
Anträge können viermal im Jahr eingereicht werden: 15.2. bis 31.3., 15.5. bis 30.6., 15.8. bis 30.9., 15.11. bis 31.12.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Unternehmen müssen nachhaltig investieren, einen Jahresumsatz von mindestens 800.000 €, 8 Mitarbeiter und 2 operative Geschäftsjahre nachweisen.
Projekte müssen entwicklungspolitische Zielvorgaben erfüllen und einen Eigenbeitrag von mindestens 50% der Kosten leisten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen aus der EU, EFTA und Entwicklungs- und Schwellenländern
Förderbetrag: 100.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können viermal im Jahr eingereicht werden: 15.2. bis 31.3., 15.5. bis 30.6., 15.8. bis 30.9., 15.11. bis 31.12.
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: nrwbank.
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