Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Gefördert wird die Einführung wichtiger digitaler Technologien sowie die Zugänglichmachung von digitalen Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen.
Antragsberechtigt sind: öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen, internationale Organisationen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Die Voraussetzungen werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
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Jetzt Projekt prüfenöffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen, internationale Organisationen
Förderquote: 100 %.
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: nrwbank.
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