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Antrag möglichZuschuss

Projektförderung zur Aufarbeitung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesstiftung Aufarbeitung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt Fördermittel zur Aufarbeitung der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt auf Antrag Fördermittel, um Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen. Ziel der Bundesstiftung Aufarbeitung ist es, möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands mit den von ihr geförderten Projekten zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.

Frist und Status

Anträge auf Projektförderung im Folgejahr können bis zum 30. Juni (60.000 Euro und mehr) oder bis zum 31. August (bis zu 59.999,99 Euro) eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesstiftung Aufarbeitung.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Anträge auf Förderung können nur von juristischen Personen des privaten Rechts (Vereine, GmbH, etc.) und des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Universitäten, etc.) gestellt werden.

Privatpersonen sind nur bei Druckkostenzuschüssen und im Rahmen des Stipendienprogramms antragsberechtigt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Projektförderung zur Aufarbeitung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Projektförderung zur Aufarbeitung

Wer kann Projektförderung zur Aufarbeitung beantragen?

Vereine, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung zur Aufarbeitung?

Förderbetrag: ab 60.000 €.

Bis wann kann man Projektförderung zur Aufarbeitung beantragen?

Anträge auf Projektförderung im Folgejahr können bis zum 30. Juni (60.000 Euro und mehr) oder bis zum 31. August (bis zu 59.999,99 Euro) eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Projektförderung zur Aufarbeitung?

Fördergeber ist Bundesstiftung Aufarbeitung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 60.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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