Fördergeber: Bundesstiftung Aufarbeitung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt Fördermittel zur Aufarbeitung der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR.
Antragsberechtigt sind: Vereine, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.
Anträge auf Projektförderung im Folgejahr können bis zum 30. Juni (60.000 Euro und mehr) oder bis zum 31. August (bis zu 59.999,99 Euro) eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesstiftung Aufarbeitung.
Anträge auf Förderung können nur von juristischen Personen des privaten Rechts (Vereine, GmbH, etc.) und des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Universitäten, etc.) gestellt werden.
Privatpersonen sind nur bei Druckkostenzuschüssen und im Rahmen des Stipendienprogramms antragsberechtigt.
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Jetzt Projekt prüfenVereine, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderbetrag: ab 60.000 €.
Anträge auf Projektförderung im Folgejahr können bis zum 30. Juni (60.000 Euro und mehr) oder bis zum 31. August (bis zu 59.999,99 Euro) eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesstiftung Aufarbeitung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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