Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Lotto Sachsen-Anhalt fördert gemeinnützige Projekte in Sachsen-Anhalt mit Zuwendungen bis zu 75.000 €, wobei die Antragssumme mindestens 2.500 € betragen muss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- Sofern die Antragstellenden einer Spitzenorganisation auf Landesebene (z.B. Landesverband) angehören, reichen sie zunächst formlose „Anträge auf Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln“ bei dieser ein. Die Spitzenorganisation bewertet das Vorhaben mit einer fachlichen Stellungnahme und leitet den Vorgang an die Antragstellenden zurück. Diese senden die Stellungnahme zusammen mit den entsprechenden Vordrucken (Verpflichtungserklärung und Finanzierungsplan) an LOTTO.
- Antragstellende ohne Spitzenorganisation reichen ihre formlosen Anträge direkt bei LOTTO ein.
- Der Antragsgegenstand muss einen klaren Bezug zu Sachsen-Anhalt aufweisen. Anträge für Vorhaben außerhalb Sachsen-Anhalts werden nicht gefördert. Auslandsreisen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Die Antragstellenden reichen ihre Anträge direkt bei LOTTO über das Antragsportal ein.
- Der Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen der Antragstellenden sollte in der Regel mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen. Die beantragte Zuwendung soll 50 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.
- LOTTO fördert ausschließlich Vorhaben ab einer Antragssumme von 2.500 €.
- Anträge, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung vervollständigt werden, stellt LOTTO ein.
- Im Bereich Sport und Kultur sind maximal zwei Anträge pro Jahr und Antragsteller möglich.
- Sollte LOTTO zusätzliche Informationen benötigen, wird der Antragstellende aufgefordert, seinen Antrag entsprechend zu ergänzen.
- Anträge mit einer Antragssumme zwischen 2.500 € und 15.000 € sollten spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn schriftlich bei LOTTO eingereicht werden. Anträge, die zwischen zwei und vier Monaten vor Beginn des Vorhabens eingehen, müssen eine überzeugende Begründung enthalten.
Die Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 €. Anträge, die diese Finanzierungsbedingungen nicht erfüllen und keine überzeugende Begründung enthalten, werden zurückgewiesen.
Anträge, die später als zwei Monate vor Maßnahmebeginn eingehen, werden von LOTTO zurückgewiesen.
Weitere Informationen
- Förderportal
• Link zur Projektförderung
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 75.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt
Wer kann Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 75.000 €.
Bis wann kann man Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 75.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bauten und Denkmalschutz, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt