Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 21 Tagen
Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Für welche Vorhaben können Fördermittel beantragt werden? Hier einige Beispiele aus der bisherigen Förderpraxis:
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Programmseite
• FAQ Projektförderung
• Richtlinie
• Checkliste zur Antragstellung
• Förderantrag Download
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt
Wer kann Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Projektförderung SUNK Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK). Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt