Fördergeber: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
LOTTO Sachsen-Anhalt vergibt Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln für soziale, kulturelle und sonstige förderungswürdige Zwecke.
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen und Projekte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 75.000 €.
Anträge müssen je nach Antragssumme fristgerecht eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind die Gemeinnützigkeit des Antragstellers, Überregionalität des Vorhabens, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinnützige Organisationen und Projekte in Sachsen-Anhalt
Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen je nach Antragssumme fristgerecht eingereicht werden.
Fördergeber ist Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. Quelle: lotto_sachsen_anhalt.
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