Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung investiver Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und aktiver Mobilität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in einer Fördergebietskulisse gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt liegen.
Vorliegen behördlicher Erlaubnisse und Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung,Entscheidungsreifer Antrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
Wer kann Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?
Kommunen, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt