Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 24 Tagen
Förderung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in Städten und Pendlerräumen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Das Vorhaben muss in einer Fördergebietskulisse gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt liegen.
Vorliegen behördlicher Erlaubnisse und Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind erforderlich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine
Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
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