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Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung investiver Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und aktiver Mobilität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr. Zudem werden Maßnahmen zur besseren Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen sowie effiziente emissionsfreie Stadtlogistik gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in einer Fördergebietskulisse gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt liegen.

Vorliegen behördlicher Erlaubnisse und Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung,Entscheidungsreifer Antrag

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Wer kann Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?

Kommunen, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Sachsen-Anhalt