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Antrag möglichZuschuss

Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel als Zuschuss für Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater)Medienkunst und BewegtbildMusik undLiteratur. In dem geförderten Vorhaben müssen Sie mindestens eines der folgenden Ziele umsetzen: hohe künstlerische QualitätFörderung des künstlerischen Nachwuchseskünstlerische und kulturelle VielfaltBildung und Aufrechterhaltung von NetzwerkenKulturelle Bildung und TeilhabeAusgleich regionaler Benachteiligung. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab. Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Frist und Status

Anträge können vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung der Projektidee und des künstlerischen Vorhabens,Ausführliche und aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zielen, Zeitplan und Kooperationspartnern,Kosten- und Finanzierungsplan,Angaben zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern,Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan,Nachweise zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres,Aktueller Nachweis der Vertretungsberechtigung (bei Vereinen, Institutionen oder ähnlichen Rechtsformen)

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Wer kann Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen beantragen?

Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen beantragen?

Anträge können vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen?

Fördergeber ist Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
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