VeröffentlichtZuschuss

Projektförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK)

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen

Die Stiftung unterstützt Projekte, die sich für den Schutz der Umwelt, Natur und des Klimas einsetzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) unterstützt in Sachsen-Anhalt Projekte, die sich für den Schutz der Umwelt, Natur und des Klimas einsetzen. Besonderen Wert legt die Stiftung auf die Förderung kleinerer Vorhaben, die praktische Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Klimaschutz sowie Umweltbildung umsetzen. Beispiele: Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen; Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen/Streuobstwiesen, Pflanzung von Obstbaumalleen, Pflanzung Baum des Jahres; Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen; Maßnahmen des Artenschutzes; Maßnahmen des vorbeugenden Klima- und Ressourcenschutzes; Realisierung von Renaturierungsvorhaben; Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen; Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freizeitgestaltung; Arbeiten mit Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a.; Veröffentlichungen im Rahmen der Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse (von allgemeinem Interesse).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

fortlaufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sunk_projektfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Projektförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Projektförderung

Wer kann Projektförderung beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Projektförderung beantragen?

fortlaufend

Wer ist Fördergeber von Projektförderung?

Fördergeber ist Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Projektförderung zur Gruppe „sunk_projektfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt