Projektförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK)
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen
Die Stiftung unterstützt Projekte, die sich für den Schutz der Umwelt, Natur und des Klimas einsetzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
fortlaufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sunk_projektfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung
Wer kann Projektförderung beantragen?
Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Projektförderung beantragen?
fortlaufend
Wer ist Fördergeber von Projektförderung?
Fördergeber ist Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Projektförderung zur Gruppe „sunk_projektfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt