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Antrag möglichZuschuss

Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Bildungsangebote umsetzen wollen, die den Hochschulzugang für qualifizierte Personen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei Vorhaben zur Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und vor allem ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Sie erhalten die Förderung für die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von berufsbegleitend und modularisiert studierbaren (Weiter-)Bildungsangeboten an Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Verbidnung mit Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs oderberufsbegleitenden Bildungsangeboten der niedersächsischen Erwachsenenbildung zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie des Übergangs vom Beruf in die Hochschule für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Vorhaben, bei denen niedersächsische Hochschulen und niedersächsische Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammenarbeiten, werden bevorzugt gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei aus ESF+-Mitteln im Programmgebiet „stärker entwickelte Region“ (SER) maximal 40 Prozent undim Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) maximal 60 Prozent. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, bei Projekten, die sowohl Entwicklung als auch Erprobung zum Gegenstand haben, 36 Monate. Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Antragstellung elektronisch über das Kundenportal der NBank.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sowieanerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEB).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung des Projekts müssen normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen die Projekte eigenverantwortlich, gegebenenfalls mit Kooperationspartnerinnen und -partnern, durchführen.

Zur Umsetzung von Projektbestandteilen können Sie Dritte beauftragen.Beachten Sie bitte, dass eine Beratung zur Antragstellung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) verpflichtend ist.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.Bei Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit nachweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)

Wer kann Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027) beantragen?

Hochschule, Bildungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027) beantragen?

Antragstellung elektronisch über das Kundenportal der NBank.

Wer ist Fördergeber von Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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