Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte im Bereich der politischen Bildung und Gewaltprävention durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatenrechts sowie natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.Ihre Vorhaben müssen sich besonders an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern wenden.Wenn möglich, müssen Sie Ihre Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchführen.
Nicht gefördert werden vor allem Vorhaben, die überwiegend eine politische Beschlussfassung oder Willensbildung in Organisationen oder Zusammenschlüssen zum Ziel haben, undVorhaben mit vornehmlich touristischem Charakter.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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