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Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Gemeinden.

Was wird gefördert?

Natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gemeinden können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten. Gefördert werden Maßnahmen wie Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität, kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Förderhöhe ist abhängig vom Vorhaben und kann bis zu 500.000 € pro Antragsteller betragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen realisiert werden.

Der Antragsteller muss öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben bei Antragstellung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,öffentlich-rechtliche Genehmigungen

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Häufige Fragen zu Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität

Wer kann Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität beantragen?

natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität?

Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.

Bis wann kann man Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen