Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Gemeinden.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
Der Antragsteller muss öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben bei Antragstellung vorlegen.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Gemeinden
Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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