Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
Der Antragsteller muss öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben bei Antragstellung vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,öffentlich-rechtliche Genehmigungen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität
Wer kann Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität beantragen?
natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität?
Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.
Bis wann kann man Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 500.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen