Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss für Netzwerktätigkeiten und Innovationscluster zur Unterstützung der regionalen und überregionalen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
Wer kann Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung) beantragen?
Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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