Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Erstellung eines Insolvenzplans und Neustart nach Insolvenz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors mit Betriebsstätte in Sachsen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden.
Unternehmen in der Gründungsphase und in sensiblen Sektoren sind nicht förderfähig.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigter Insolvenzplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
Wer kann Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors mit Betriebsstätte in Sachsen.
Wie hoch ist die Förderung bei Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)?
Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Sachsen