Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 6.000 € – 12.000 €.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU des produzierenden Gewerbes,des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowieaus den definierten Clustern mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Vorhaben müssen Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte im Land Berlin erwarten lassen.Aus der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen müssen Sie bereits Umsätze erzielen.Ihre Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen.
Die Produkte müssen Sie durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickeln.Wenn Ihr Vorhaben auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert wird, müssen Sie zusätzlich die Fördervoraussetzungen der GRW entsprechend den Regelungen des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin
Förderbetrag: 6.000 € – 12.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
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