Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert private Maßnahmen zum Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser und Starkregen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
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Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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