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Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert private Maßnahmen zum Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser und Starkregen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Sie erhalten die Förderung für Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen, sowie die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 20.000 sowie für den Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis oder ein vergleichbares Gutachten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 1.200 je Gebäude.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Gutachten zur Hochwasservorsorge

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021

Wer kann Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021 beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen