Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021 – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert private Maßnahmen zum Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser und Starkregen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude.
Das Gebäude muss in Sachsen liegen und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Gutachten zur Hochwasservorsorge
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021
Wer kann Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021 beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen