Prävention von Schäden durch Biber (E.2) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Teichwirte, Kommunen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung Merkblatt (*
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Prävention von Schäden durch Biber (E.2)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Prävention von Schäden durch Biber (E.2) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Prävention von Schäden durch Biber (E.2)
Wer kann Prävention von Schäden durch Biber (E.2) beantragen?
Landwirte, Teichwirte, Kommunen
Bis wann kann man Prävention von Schäden durch Biber (E.2) beantragen?
Antragstellung Merkblatt (*
Wer ist Fördergeber von Prävention von Schäden durch Biber (E.2)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen