Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen.
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Teichwirte, Kommunen.
Antragstellung Merkblatt (*
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenLandwirte, Teichwirte, Kommunen
Antragstellung Merkblatt (*
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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