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Prävention von Schäden durch Biber (E.2) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte, Teichwirte, Kommunen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, an Teichwirtschaften sowie an erhaltenswerten Gehölzen zur Schaffung der Akzeptanz und zum Schutz des Bibers. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen, Zu- und Abläufen in Teichanlagen und Durchlässen, zur Wasserstandanzeige und -absenkung sowie zur Errichtung von Kunstbauten, die jeweils nicht im Zusammenhang mit konkreten Schadensereignissen umgesetzt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Prävention von Schäden durch Biber (E.2)
Wer kann Prävention von Schäden durch Biber (E.2) beantragen?
Landwirte, Teichwirte, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Prävention von Schäden durch Biber (E.2)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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