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Prävention von Schäden durch Biber (E.2) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, Teichwirtschaften und erhaltenswerten Gehölzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte, Teichwirte, Kommunen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, an Teichwirtschaften sowie an erhaltenswerten Gehölzen zur Schaffung der Akzeptanz und zum Schutz des Bibers. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen, Zu- und Abläufen in Teichanlagen und Durchlässen, zur Wasserstandanzeige und -absenkung sowie zur Errichtung von Kunstbauten, die jeweils nicht im Zusammenhang mit konkreten Schadensereignissen umgesetzt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

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Häufige Fragen zu Prävention von Schäden durch Biber (E.2)

Wer kann Prävention von Schäden durch Biber (E.2) beantragen?

Landwirte, Teichwirte, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Prävention von Schäden durch Biber (E.2)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Sachsen