Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Förderung für den Umbau, die Modernisierung oder den Neubau von Pflegeplätzen und Begegnungsstätten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Bedarf an Pflegeplätzen und Begegnungsstätten durch Bestätigung des für diese Aufgabe jeweils zuständigen kommunalen Aufgabenträgers nachweisen.
Sie können nur dann eine Förderung für Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen bekommen, wenn Sie nachweisen, dass ansonsten der Pflegeplatz ersatzlos wegfallen würde.
Es muss eine sozialräumliche Planung vorliegen.
Sie müssen ein gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden abgestimmtes fachliches Konzept vorlegen.
Die bauliche (Grundriss-)Planung muss abgeschlossen sein.
Sofern Sie nicht gleichzeitig Betreiberin und Betreiber der Einrichtung sind, müssen Sie sicherstellen, dass die gewährte Förderung bei der Berechnung des Miet- oder Pachtzinses mindernd berücksichtigt wird.
Bitte beachten Sie, dass je nach Art der einzelnen Einrichtung, Wohnform und des Angebots weitere spezielle Zuwendungsvoraussetzungen gelten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →