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Antrag möglichZuschuss

Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Förderung für den Umbau, die Modernisierung oder den Neubau von Pflegeplätzen und Begegnungsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von pflegerischen Leistungsangeboten, die sich am Wohnumfeld der Pflegebedürftigen orientieren und ihnen ermöglichen, so lange wie möglich in vertrauter Umgebung verbleiben zu können. Sie bekommen die Förderung für die Schaffung, den Ersatzneubau, den Umbau und die Modernisierung von vollstationären Dauerpflegeplätzen sowie Pflegeplätzen für die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und palliative Pflege für Pflegebedürftige und für volljährige Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit in stationären Einrichtungen, Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Plätzen der Kurzzeitpflege in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung, Tages- und Nachtpflegeplätzen sowie barrierefreien und für die Nutzung mit dem Rollstuhl uneingeschränkt geeigneten, baulich eigenständigen Begegnungsstätten (Quartiersräumen), die normalerweise von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Demenz genutzt werden. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Förderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Bedarf an Pflegeplätzen und Begegnungsstätten durch Bestätigung des für diese Aufgabe jeweils zuständigen kommunalen Aufgabenträgers nachweisen.

Sie können nur dann eine Förderung für Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen bekommen, wenn Sie nachweisen, dass ansonsten der Pflegeplatz ersatzlos wegfallen würde.

Es muss eine sozialräumliche Planung vorliegen.

Sie müssen ein gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden abgestimmtes fachliches Konzept vorlegen.

Die bauliche (Grundriss-)Planung muss abgeschlossen sein.

Sofern Sie nicht gleichzeitig Betreiberin und Betreiber der Einrichtung sind, müssen Sie sicherstellen, dass die gewährte Förderung bei der Berechnung des Miet- oder Pachtzinses mindernd berücksichtigt wird.

Bitte beachten Sie, dass je nach Art der einzelnen Einrichtung, Wohnform und des Angebots weitere spezielle Zuwendungsvoraussetzungen gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des kommunalen Aufgabenträgers,fachliches Konzept,bauliche Planung

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Häufige Fragen zu Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)

Wer kann Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Förderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

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