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Antrag möglichGarantie

Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“ – Förderung in Saarland

Fördergeber: Saarländische Investitionskreditbank AG

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie einen Kredit bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Leasing-Gesellschaft aufgenommen haben, um damit Investitionen in Ihr kommunales Unternehmen zu finanzieren, kann Ihr Kreditgeber hierfür eine anteilige Risikoübernahme der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Finanzierung kommunaler und kommunalnaher Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber den finanzierenden Hausbanken oder Leasing-Gesellschaften einen Teil des Risikos. Die SIKB sichert Bankkredite jeglicher Art ab, auch Förderdarlehen sowie Leasing-Finanzierungen. Sie erhalten die Förderung als anteilige Risikoübernahme. Der Anteil der Risikoübernahme beträgt bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kredits oder der jeweiligen Leasing-Finanzierung. Die SIKB übernimmt eine Risikohöhe zwischen EUR 500.000 und EUR 3 Millionen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 500.000 € – 3.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Saarländische Investitionskreditbank AG.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasing-Gesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Investitionsvorhaben ist wirtschaftlich tragfähig.

Nicht gefördert werden die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten oder Leasing-Finanzierungen,Kredite oder Leasing-Finanzierungen in Sanierungsfällen und an Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • bankübliche Kreditunterlagen

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Häufige Fragen zu Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“

Wer kann Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“ beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“?

Förderbetrag: 500.000 € – 3.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“?

Fördergeber ist Saarländische Investitionskreditbank AG. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Auf einen Blick

Förderbetrag
500.000 € – 3.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Garantie
Förderregion
Saarland

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