Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbände und Vereine erhalten Zuschüsse für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 8.000 €.
Frist und Status
Antrag muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Nachweis fundierter Fachkenntnisse über ökologische landwirtschaftliche Erzeugung, notwendige Qualifikation, personelle und materielle Kapazitäten, genaue Projektbeschreibung und Begründung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen
Wer kann Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen?
Förderbetrag: 2.000 € – 8.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?
Antrag muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen?
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 8.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit