Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbände und Vereine erhalten Zuschüsse für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 8.000 €.
Antrag muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Nachweis fundierter Fachkenntnisse über ökologische landwirtschaftliche Erzeugung, notwendige Qualifikation, personelle und materielle Kapazitäten, genaue Projektbeschreibung und Begründung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften
Förderbetrag: 2.000 € – 8.000 €. Förderquote: 60 %.
Antrag muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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