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Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbände und Vereine erhalten Zuschüsse für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, die nicht ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind. Neben Einzelständen werden insbesondere Gemeinschaftsstände mit mindestens 2 Messe- oder Ausstellungsteilnehmern gefördert. Die Antragsteller müssen fundierte Fachkenntnisse über die ökologische landwirtschaftliche Erzeugung sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer Erzeugnisse nachweisen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Messen mit mehr als 200.000 erwartbaren Besucherzahlen bis zu 80%. Die maximale Förderung für Einzelstände beträgt 8.000 €, für Gemeinschaftsstände mit 2 bis 10 Teilnehmern 7.000 € je Teilnehmer und für Gemeinschaftsstände mit mehr als 10 Teilnehmern insgesamt 77.000 €.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 8.000 €.

Frist und Status

Antrag muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Voraussetzungen

Nachweis fundierter Fachkenntnisse über ökologische landwirtschaftliche Erzeugung, notwendige Qualifikation, personelle und materielle Kapazitäten, genaue Projektbeschreibung und Begründung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung

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Häufige Fragen zu Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen

Wer kann Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen?

Förderbetrag: 2.000 € – 8.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen beantragen?

Antrag muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 8.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit