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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen

Förderung für Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen zur Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte und für Maßnahmen, die fachliche, methodische und soziale Kompetenzen der Marktakteurinnen und Marktakteure in Bio-Wertschöpfungskettenpartnerschaften erhöhen. Gefördert werden insbesondere Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren, Maßnahmen zur Erhöhung von personellen Kapazitäten, Angebote zur Kompetenzsteigerung, Beratungsleistungen und wissenschaftliche Studien. Ausgaben, die der Nachhaltigkeit dienen, sind ebenfalls förderfähig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 8.000 € – 210.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Antragstellung bis zum 01.12.2030

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Tätigkeitsschwerpunkt auf ökologischer Landwirtschaft oder Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse, Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, mindestens 2 wirtschaftlich tätige Unternehmen müssen sich zusammenschließen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte

Wer kann Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte beantragen?

Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte?

Förderbetrag: 8.000 € – 210.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Antragstellung bis zum 01.12.2030

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → FONA-Strategie für Forschung und Innovation
  • → KfW-Umweltprogramm
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Auf einen Blick

Förderbetrag
8.000 € – 210.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit

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