Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung für Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen zur Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 8.000 € – 210.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Antragstellung bis zum 01.12.2030
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Tätigkeitsschwerpunkt auf ökologischer Landwirtschaft oder Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse, Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, mindestens 2 wirtschaftlich tätige Unternehmen müssen sich zusammenschließen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte
Wer kann Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte beantragen?
Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte?
Förderbetrag: 8.000 € – 210.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Antragstellung bis zum 01.12.2030
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte?
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 8.000 € – 210.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Dezember 2030
- Förderregion
- Bundesweit