Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen
Förderung für Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen zur Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 8.000 € – 210.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Antragstellung bis zum 01.12.2030
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Tätigkeitsschwerpunkt auf ökologischer Landwirtschaft oder Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse, Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, mindestens 2 wirtschaftlich tätige Unternehmen müssen sich zusammenschließen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen
Förderbetrag: 8.000 € – 210.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Antragstellung bis zum 01.12.2030
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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