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Antrag möglichZuschuss

Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus und bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Mittel der Förderung gewähren das Saarland, die EU und der Bund. Sie erhalten die Förderung für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus,die Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über Winter,Blühflächen als naturbetonte Strukturelemente in der Feldflur,die extensive Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands (ausschließlich in Kombination mit der extensiven Bewirtschaftung von Obstbeständen),die umweltgerechte Bewirtschaftung naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands sowiedie extensive Bewirtschaftung von Obstbeständen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt je nach Art Ihrer Maßnahme bei EUR 800,00 oder EUR 1.500 im Verpflichtungszeitraum. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. für das Folgejahr an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 800 € – 1.500 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Mai für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 (SEPL 2014–2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Für die jeweiligen Maßnahmen gelten spezifische Voraussetzungen.

Sie müssen die Zuwendungsvoraussetzungen mindestens 5 Jahre lang einhalten.

Agrarumweltmaßnahmen müssen Sie auf Flächen im Saarland durchführen.

Beim ökologischen/biologischen Landbau sind auch in Rheinland-Pfalz gelegene Flächen förderfähig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder für die eine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen besteht.

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Häufige Fragen zu Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)

Wer kann Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)?

Förderbetrag: 800 € – 1.500 €.

Bis wann kann man Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM) beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Mai für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
800 € – 1.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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