Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 800 € – 1.500 €.
Anträge müssen bis zum 15. Mai für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 (SEPL 2014–2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Für die jeweiligen Maßnahmen gelten spezifische Voraussetzungen.
Sie müssen die Zuwendungsvoraussetzungen mindestens 5 Jahre lang einhalten.
Agrarumweltmaßnahmen müssen Sie auf Flächen im Saarland durchführen.
Beim ökologischen/biologischen Landbau sind auch in Rheinland-Pfalz gelegene Flächen förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder für die eine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen besteht.
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Förderbetrag: 800 € – 1.500 €.
Anträge müssen bis zum 15. Mai für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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