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Antrag möglichZuschuss

Ökolandbau – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu beitragen, den ökologischen Landbau in Niedersachsen auszuweiten und die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen, die ökologisch wirtschaften. Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben, Sach- und Reisekosten für die Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau,Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen durch Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (dazu gehören auch Ausbildungskurse, Workshops und Coachings) und auch für Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen,Bereitstellung von Beratungsdiensten für ökologische sowie für an Umstellung auf Ökolandbau interessierte Betriebe,Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,Zusammenarbeit im Agrarsektor undForschung und Entwicklung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie bekommen aber höchstens EUR 300.000 pro Jahr. Wenn Sie eine Förderung durch mehrere Stellen bekommen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Projektes haben oder eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften sind, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 75 Prozent betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Niedersachsen oder zum größten Teil in Niedersachsen durchführen.Beachten Sie bitte, dass Unternehmen als Projektträger Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein müssen.Sie erhalten keine Förderung für Investitionen,Sachschadensersatz bei Benutzung eines Pkw/motorbetriebenen Fahrzeugs,außertarifliche Zulagen oder geldwerte Vorteile,Tagegelder für Teilnehmende an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,Ausgaben für Vertretungsdienste während der Teilnahme an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,Ausgaben für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und für die Bereitstellung von Beratungsdiensten, für die Sie eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten können.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

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Häufige Fragen zu Ökolandbau

Wer kann Ökolandbau beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Ökolandbau?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Ökolandbau beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Ökolandbau?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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