Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Niedersachsen oder zum größten Teil in Niedersachsen durchführen.Beachten Sie bitte, dass Unternehmen als Projektträger Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein müssen.Sie erhalten keine Förderung für Investitionen,Sachschadensersatz bei Benutzung eines Pkw/motorbetriebenen Fahrzeugs,außertarifliche Zulagen oder geldwerte Vorteile,Tagegelder für Teilnehmende an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,Ausgaben für Vertretungsdienste während der Teilnahme an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,Ausgaben für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und für die Bereitstellung von Beratungsdiensten, für die Sie eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten können.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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