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Antrag möglichDarlehen

Wandeldarlehen der NRW.BANK – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Gefördert werden kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit einem Wandeldarlehen für Investitionen und Betriebsmittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens erhalten. Das Darlehen ist nachrangig und endfällig, mit einem Zinssatz von 6,00 % p.a. für die gesamte Laufzeit von 7 Jahren. Der Mindestbetrag beträgt 50.000 € und der Höchstbetrag 200.000 €.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Der Sitz, die Betriebsstätte oder die Niederlassung Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.

Die Unternehmensgründung liegt höchstens 36 Monate zurück.

Es wurde nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen.

Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet.

Ein plausibler Businessplan sowie ein tragfähiges, innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell sind erforderlich.

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Häufige Fragen zu Wandeldarlehen der NRW.BANK

Wer kann Wandeldarlehen der NRW.BANK beantragen?

Kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Wandeldarlehen der NRW.BANK?

Förderbetrag: 50.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Wandeldarlehen der NRW.BANK?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → NRW.Mikrodarlehen
  • → Kommunaldarlehen
  • → Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 200.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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