Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für Projekte zur Unterstützung von Krisenbetroffenen zur Verbesserung ihrer Lebensgrundlagen.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Antragstellung spätestens 8 Wochen vor Beginn der Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Der Bund hat ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse an Ihren Maßnahmen.
Ihre Maßnahmen stehen im Einklang mit den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung.
Sie sind fachlich, personell, organisatorisch und finanziell in der Lage, Vorhaben qualifiziert zu planen und durchzuführen.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit
Förderquote: 90 %.
Antragstellung spätestens 8 Wochen vor Beginn der Förderung
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: nrwbank.
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