Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von investiven Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
Die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens müssen beachtet werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern
Wer kann Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern beantragen?
mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen
Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern?
Förderbetrag: 25.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Darlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen