Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Niedersachsen Ihre Marktchancen verbessern und gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Produkte oder Verfahren entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
An Verbundvorhaben können auch große Unternehmen beteiligt sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Ihr Vorhaben muss einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch den entsprechenden Einsatz von eigenem Personal haben.Ihre Personalausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50 % aller zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.Planen Sie ein Verbund- und Kooperationsvorhaben, müssen Sie die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die sich in einem laufenden Sanierungsverfahren befinden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 500.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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