FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Niedersachsen
  4. /Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Antrag möglichZuschuss

Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Niedersachsen Ihre Marktchancen verbessern und gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Produkte oder Verfahren entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen zusammenarbeiten, bei Vorhaben zur Beschleunigung innovativer Entwicklungen und Prozesse. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Gefördert werden Einzelvorhaben von einem KMU oder einem kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung,Verbundvorhaben von mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen, von denen mindestens eins ein KMU ist,Kooperationsvorhaben von mindestens einem Unternehmen und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens sowie von der Größe Ihres Unternehmens ab. Je Unternehmen beträgt der Zuschuss maximal 500.000 EUR. Bei Kooperations- oder Verbundvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses je beteiligter Forschungseinrichtung maximal 300.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.

An Verbundvorhaben können auch große Unternehmen beteiligt sein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Ihr Vorhaben muss einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch den entsprechenden Einsatz von eigenem Personal haben.Ihre Personalausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50 % aller zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.Planen Sie ein Verbund- und Kooperationsvorhaben, müssen Sie die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die sich in einem laufenden Sanierungsverfahren befinden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Kooperationsvereinbarung,Nachweis der Gesamtfinanzierung,Qualitätskriterien nach Scoring-Modell

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Wer kann Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen?

Förderbetrag: bis 500.000 €.

Bis wann kann man Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle