Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Junglandwirten bei der Niederlassung.
Antragsberechtigt sind: Junglandwirte.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
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Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: ilb_brandenburg.
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