Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung der Angehörigen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Wohlfahrtsverbände, freigemeinnützige Träger, Kirchengemeinden oder -verbände.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Anträge können bis zum 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände,freigemeinnützige Träger, die einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angehören, sowieKirchengemeinden oder -verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Bedarf für das Angebot decken, wobei der zeitliche Betreuungsaufwand pro Familie und behindertem Angehörigen normalerweise 15 Stunden im Monat beziehungsweise 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten soll.Sie müssen mindestens 1 Fachkraft hauptberuflich und verantwortlich für die familienentlastenden Dienste beschäftigen.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Aufgabe persönlich geeignet sein und über die erforderlichen Fertigkeiten verfügen.
Fachkräfte müssen entsprechend qualifiziert sein.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent tragen.
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Jetzt Projekt prüfenWohlfahrtsverbände, freigemeinnützige Träger, Kirchengemeinden oder -verbände
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge können bis zum 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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