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Antrag möglichZuschuss

Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung der Angehörigen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohlfahrtsverbände, freigemeinnützige Träger, Kirchengemeinden oder -verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Thüringen unterstützt Sie als Träger von familienentlastenden Diensten (FED), um sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen sicherzustellen und eine niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Behinderung aufrechtzuerhalten. Sie erhalten die Förderung für Sach- und Personalausgaben hauptberuflicher Fachkräfte, vor allem für die folgenden sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen: stunden- oder tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich,Wochenendbetreuung von Menschen mit Behinderungen,Unterstützung der Angehörigen von Menschen mit Behinderung bei der Haushaltsführung,ambulante Freizeitangebote für Angehörige von Menschen mit Behinderung,Beratung und Begleitung von Angehörigen sowieEltern- und Selbsthilfegruppeninitiativen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses des Landes zu den Personalausgaben beträgt bis zu 60 Prozent. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 2 hauptberufliche Fachkräfte bei einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E-9 des jeweils gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Zuschuss für Sachausgaben beträgt maximal EUR 5.000 je familienentlastendem Dienst. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Anträge können bis zum 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände,freigemeinnützige Träger, die einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angehören, sowieKirchengemeinden oder -verbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Bedarf für das Angebot decken, wobei der zeitliche Betreuungsaufwand pro Familie und behindertem Angehörigen normalerweise 15 Stunden im Monat beziehungsweise 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten soll.Sie müssen mindestens 1 Fachkraft hauptberuflich und verantwortlich für die familienentlastenden Dienste beschäftigen.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Aufgabe persönlich geeignet sein und über die erforderlichen Fertigkeiten verfügen.

Fachkräfte müssen entsprechend qualifiziert sein.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent tragen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)

Wer kann Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) beantragen?

Wohlfahrtsverbände, freigemeinnützige Träger, Kirchengemeinden oder -verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) beantragen?

Anträge können bis zum 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
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  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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