Neues Europäisches Bauhaus – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Das Programm unterstützt innovative Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kreative, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_neues_europa". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einreichung eines innovativen Projektes im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachhaltigkeitskonzept
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Neues Europäisches Bauhaus zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Neues Europäisches Bauhaus
Wer kann Neues Europäisches Bauhaus beantragen?
Kreative, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Neues Europäisches Bauhaus?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Neues Europäisches Bauhaus mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Neues Europäisches Bauhaus zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_neues_europa". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt