Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Projekten in der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Körperschaften öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 35.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Notwendige fachliche Qualifikation, Stärkung der Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, Entwicklung des Standes der Technik, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Steigerung des Technologiereifegrads, Projektergebnisse vorrangig in Deutschland oder EWR nutzen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Körperschaften öffentlichen Rechts
Förderbetrag: bis 35.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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