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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Projekten in der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Körperschaften öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger und andere Körperschaften öffentlichen Rechts in Deutschland können Zuschüsse für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie erhalten. Die Förderung richtet sich an alle Industriezweige im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene. Die Voraussetzungen umfassen unter anderem die notwendige fachliche Qualifikation, die Stärkung der Kompetenz zur Lösung definierter Probleme und die Entwicklung des Standes der Technik. Die Förderart ist ein Zuschuss, der bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben beträgt, mit maximalen Fördersummen von 35 Mio. € für industrielle Forschung, 25 Mio. € für experimentelle Entwicklung und 8,25 Mio. € für Durchführbarkeitsstudien.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 35.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Notwendige fachliche Qualifikation, Stärkung der Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, Entwicklung des Standes der Technik, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Steigerung des Technologiereifegrads, Projektergebnisse vorrangig in Deutschland oder EWR nutzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung

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Häufige Fragen zu Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie

Wer kann Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Körperschaften öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie?

Förderbetrag: bis 35.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 35.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit

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