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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Neubauförderung für Mietwohnungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse zur Schaffung energieeffizienter und bezahlbarer Mietwohnungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche und juristische Personen.

Was wird gefördert?

Bezahlbare Mietwohnungen sind ein rares Gut, und dies soll geändert werden. Dafür stellen wir zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse bereit um energieeffiziente und bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen. Die Förderung umfasst den Neubau von gefördertem Mietwohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Die Fördermittel werden aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Voraussetzungen sind unter anderem ein Energieniveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, Barrierefreiheit und Eigenleistungen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 330.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Energieniveau mindestens nach Gebäudemodernisierungsgesetz, Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2, Eigenleistung in Höhe von mind.

15 v.H.

der Gesamtkosten, davon 10 % echtes Eigengeld, Vermieten der Wohnungen an Berechtigte.

Erforderliche Unterlagen

  • Interessenbekundungen,Antragsunterlagen

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Häufige Fragen zu Neubauförderung für Mietwohnungen

Wer kann Neubauförderung für Mietwohnungen beantragen?

Natürliche und juristische Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Neubauförderung für Mietwohnungen?

Förderbetrag: 15.000 € – 330.000 €.

Wer ist Fördergeber von Neubauförderung für Mietwohnungen?

Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen. Quelle: bab.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bremen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 330.000 €
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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