Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte.
Antragstellung ELER Auszahlungsunterlagen FBZ Kamenz Rechtsbehelfsverzicht FBZ Wurzen Rechtsbehelfsverzicht FBZ Zwickau Rechtsbehelfsverzicht
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Naturschutzfachplanungen (B.1) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenLandkreise und kreisfreie Städte
Antragstellung ELER Auszahlungsunterlagen FBZ Kamenz Rechtsbehelfsverzicht FBZ Wurzen Rechtsbehelfsverzicht FBZ Zwickau Rechtsbehelfsverzicht
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →