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Naturschutzfachplanungen (B.1) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte.

Frist und Status

Antragstellung ELER Auszahlungsunterlagen FBZ Kamenz Rechtsbehelfsverzicht FBZ Wurzen Rechtsbehelfsverzicht FBZ Zwickau Rechtsbehelfsverzicht

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Naturschutzfachplanungen (B.1)

Wer kann Naturschutzfachplanungen (B.1) beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte

Bis wann kann man Naturschutzfachplanungen (B.1) beantragen?

Antragstellung ELER Auszahlungsunterlagen FBZ Kamenz Rechtsbehelfsverzicht FBZ Wurzen Rechtsbehelfsverzicht FBZ Zwickau Rechtsbehelfsverzicht

Wer ist Fördergeber von Naturschutzfachplanungen (B.1)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

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Sachsen