Naturschutzfachplanungen (B.1) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung ELER Auszahlungsunterlagen FBZ Kamenz Rechtsbehelfsverzicht FBZ Wurzen Rechtsbehelfsverzicht FBZ Zwickau Rechtsbehelfsverzicht
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Naturschutzfachplanungen (B.1)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Naturschutzfachplanungen (B.1)
Wer kann Naturschutzfachplanungen (B.1) beantragen?
Landkreise und kreisfreie Städte
Bis wann kann man Naturschutzfachplanungen (B.1) beantragen?
Antragstellung ELER Auszahlungsunterlagen FBZ Kamenz Rechtsbehelfsverzicht FBZ Wurzen Rechtsbehelfsverzicht FBZ Zwickau Rechtsbehelfsverzicht
Wer ist Fördergeber von Naturschutzfachplanungen (B.1)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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