Naturschutzfachplanungen (B.1) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderfähig sind die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragsstopp für ELER-finanzierte Maßnahmen ab dem 1. März 2025.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Naturschutzfachplanungen (B.1)
Wer kann Naturschutzfachplanungen (B.1) beantragen?
Landkreise und kreisfreie Städte
Bis wann kann man Naturschutzfachplanungen (B.1) beantragen?
Antragsstopp für ELER-finanzierte Maßnahmen ab dem 1. März 2025.
Wer ist Fördergeber von Naturschutzfachplanungen (B.1)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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