Fördergeber: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Unternehmen mit Binnenschiffen können Zuschüsse für Investitionen zur Reduzierung der Luftverschmutzung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Binnenschiffen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Das Schiff muss beruflich für die Binnenschifffahrt genutzt werden, eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorliegen und die geförderte Ausrüstung muss mindestens 5 Jahre genutzt werden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit Binnenschiffen
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Quelle: nrwbank.
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