Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Unternehmen mit Binnenschiffen können Zuschüsse für Investitionen zur Reduzierung der Luftverschmutzung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Binnenschiffen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Voraussetzungen
Das Schiff muss beruflich für die Binnenschifffahrt genutzt werden, eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorliegen und die geförderte Ausrüstung muss mindestens 5 Jahre genutzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen
Wer kann Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen beantragen?
Unternehmen mit Binnenschiffen
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen?
Fördergeber ist Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit