Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der Landwirtschaft.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 77.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten.
Ihr Vorhaben ist neuartig und kann gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einem erheblichen Vorteil führen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
Ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist gewährleistet, ein Technologietransfer muss zumindest aufgezeigt werden.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: bis 77.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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