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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Die Förderung erfolgt in den Bereichen: nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung, nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte. Es werden folgende Formen der Forschung unterstützt: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 77.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.

Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten.

Ihr Vorhaben ist neuartig und kann gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einem erheblichen Vorteil führen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.

Ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist gewährleistet, ein Technologietransfer muss zumindest aufgezeigt werden.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Wer kann Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen?

Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben?

Förderbetrag: bis 77.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 77.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2030
Förderregion
Bundesweit

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