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Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Kultusministerium Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation vergeben. Er honoriert ein anerkanntes Lebenswerk oder eine vielversprechende künstlerische Entwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation.

Was wird gefördert?

Seit 2015 vergibt das Kultusministerium den Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt, ab 2016 im zweijährlichen Rhythmus. Der Preis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. Mit der Schaffung dieses Preises folgte das Land einer Empfehlung des Kulturkonvents. Vorschläge für mögliche Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstler oder auch Musikensembles, die in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 €.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kultusministerium_musikpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt

Wer kann Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation

Wie hoch ist die Förderung bei Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: 10.000 €.

Bis wann kann man Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.

Ist Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „kultusministerium_musikpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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