Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation vergeben. Er honoriert ein anerkanntes Lebenswerk oder eine vielversprechende künstlerische Entwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kultusministerium_musikpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt
Wer kann Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?
Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation
Wie hoch ist die Förderung bei Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: 10.000 € – 10.000 €.
Bis wann kann man Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
Ist Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „kultusministerium_musikpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 10.000 €
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt