Fördergeber: Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt wird an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation vergeben. Er honoriert ein anerkanntes Lebenswerk oder eine vielversprechende künstlerische Entwicklung.
Antragsberechtigt sind: Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 €.
laufend
Fördergeber und Antragstelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kultusministerium_musikpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenKünstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation
Förderbetrag: 10.000 €.
laufend
Fördergeber ist Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „kultusministerium_musikpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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