Musikförderung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
In Sachsen-Anhalt werden private und staatlich anerkannte Musikschulen gefördert, die eine fundierte Musikausbildung anbieten. Zudem werden Preise und Wettbewerbe für Musikschaffende und den künstlerischen Nachwuchs vergeben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private und staatlich anerkannte Musikschulen sowie Musikschaffende und künstlerischer Nachwuchs.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_musikfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Musikförderung in Sachsen-Anhalt
Wer kann Musikförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?
private und staatlich anerkannte Musikschulen sowie Musikschaffende und künstlerischer Nachwuchs
Wer ist Fördergeber von Musikförderung in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
Ist Musikförderung in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Musikförderung in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_musikfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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