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Musikförderung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

In Sachsen-Anhalt werden private und staatlich anerkannte Musikschulen gefördert, die eine fundierte Musikausbildung anbieten. Zudem werden Preise und Wettbewerbe für Musikschaffende und den künstlerischen Nachwuchs vergeben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private und staatlich anerkannte Musikschulen sowie Musikschaffende und künstlerischer Nachwuchs.

Was wird gefördert?

Neben privaten Musikschulen unterbreiten in Sachsen-Anhalt 20 staatlich anerkannte Musikschulen eine fundierte Musikausbildung. Nahezu 20.000 spielfreudige junge Menschen (die meisten sind zwischen 11 und 16 Jahren) erhalten an den staatlich geförderten Musikschulen Unterricht. Das Land Sachsen-Anhalt erweist Musikschaffenden durch die regelmäßige Vergabe von Preisen seine Anerkennung. Mit dem Musikpreis Sachsen-Anhalt würdigt die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Persönlichkeiten und Institutionen, die sich um das Musikleben in Sachsen-Anhalt verdient gemacht haben. Mit neun Landesförderpreisen zeichnet das Land jährlich den künstlerischen Nachwuchs aus. Der Menahem-Pressler-Preis geht darüber hinaus an eine Person, die besonderen Leistungen bei überregionalen Musikwettbewerben errungen hat. Jährlich überzeugen Schülerinnen und Schüler der Musikschulen im Land bei „Jugend musiziert“. Auch auf Bundesebene verspricht unser ehrgeiziger Nachwuchs beim renommiertesten deutschen Wettbewerb große Erfolge. Die Mitgliedschaft in einem der Ensembles bietet beste Gelegenheit, sich auf ein Musikstudium vorzubereiten bzw. die Praxiserfahrung zur Hochschulausbildung zu ergänzen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_musikfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Musikförderung in Sachsen-Anhalt

Wer kann Musikförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?

private und staatlich anerkannte Musikschulen sowie Musikschaffende und künstlerischer Nachwuchs

Wer ist Fördergeber von Musikförderung in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Ist Musikförderung in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musikförderung in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_musikfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen-Anhalt