Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschuss für die Träger überbetrieblicher Berufsbildung zur Modernisierung und Weiterentwicklung von Bildungsstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger überbetrieblicher Berufsbildung, insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Fachverbände..
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Nachweis des Bedarfs, der Notwendigkeit und der Zweckmäßigkeit des Vorhabens durch ein Gutachten; Nachweis über die Inanspruchnahme von vergleichbaren Förderungsleistungen; Befürwortung durch die zuständige IHK oder HWK; gesicherte Finanzierung der laufenden Lehrgangskosten; langfristiger Miet- oder Pachtvertrag oder Eigentum des Grundstücks; Schulungsplan für die ÜBS.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zum Bedarf,Nachweis über Förderungsleistungen,Befürwortung durch IHK oder HWK,Finanzierungsnachweis,Miet- oder Pachtvertrag,Schulungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wer kann Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Träger überbetrieblicher Berufsbildung, insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Fachverbände.
Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
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