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Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschuss für die Träger überbetrieblicher Berufsbildung zur Modernisierung und Weiterentwicklung von Bildungsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger überbetrieblicher Berufsbildung, insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Fachverbände..

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten, einschließlich notwendiger Umbauten und Ausstattung von Werkstätten. In Ausnahmefällen sind auch Neubauten förderfähig. Zudem kann die Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum gefördert werden, einschließlich Personal- und Sachausgaben für einen Zeitraum von 4 Jahren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Nachweis des Bedarfs, der Notwendigkeit und der Zweckmäßigkeit des Vorhabens durch ein Gutachten; Nachweis über die Inanspruchnahme von vergleichbaren Förderungsleistungen; Befürwortung durch die zuständige IHK oder HWK; gesicherte Finanzierung der laufenden Lehrgangskosten; langfristiger Miet- oder Pachtvertrag oder Eigentum des Grundstücks; Schulungsplan für die ÜBS.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten zum Bedarf,Nachweis über Förderungsleistungen,Befürwortung durch IHK oder HWK,Finanzierungsnachweis,Miet- oder Pachtvertrag,Schulungsplan

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Häufige Fragen zu Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Träger überbetrieblicher Berufsbildung, insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Fachverbände.

Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt