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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme: Kurzberatung,Betriebsberatung/Coaching,Umweltmanagement,Markteinführung innovativer Produkte,Projekte mit Modellcharakter. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Der Kreis der Antragsberechtigten, die teilweise als Projektträger fungieren, ist in den jeweiligen Einzelrichtlinien definiert.

Begünstigt sind in den meisten Fällen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß KMU-Definition) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Für Umweltmanagement-Maßnahmen sind auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zwischen der Erbringerin und dem Erbringer der geförderten Leistung und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller oder Endbegünstigter oder Endbegünstigtem darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen.Die weiteren Voraussetzungen werden in den jeweiligen Einzelprogrammen dargestellt.

Darüber hinaus müssen Sie bei Vorhaben, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, die Bestimmungen der jeweiligen Rahmenrichtlinie einhalten.Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

Wer kann Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Sachsen

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