Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Der Kreis der Antragsberechtigten, die teilweise als Projektträger fungieren, ist in den jeweiligen Einzelrichtlinien definiert.
Begünstigt sind in den meisten Fällen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß KMU-Definition) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Für Umweltmanagement-Maßnahmen sind auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zwischen der Erbringerin und dem Erbringer der geförderten Leistung und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller oder Endbegünstigter oder Endbegünstigtem darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen.Die weiteren Voraussetzungen werden in den jeweiligen Einzelprogrammen dargestellt.
Darüber hinaus müssen Sie bei Vorhaben, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, die Bestimmungen der jeweiligen Rahmenrichtlinie einhalten.Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Existenzgründer/in, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 5.000 €.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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