Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründer und kleine Unternehmen bei Kurzberatungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 32.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Organisationen ohne Erwerbscharakter.
Die Beratungen müssen in weniger als 5 Tagen abgeschlossen werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
Wer kann Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung beantragen?
Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung?
Förderbetrag: 1.000 € – 32.500 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 32.500 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen