VeröffentlichtZuschuss

Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründer und kleine Unternehmen bei Kurzberatungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen. Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird angerechnet. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 32.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Organisationen ohne Erwerbscharakter.

Die Beratungen müssen in weniger als 5 Tagen abgeschlossen werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung

Wer kann Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung beantragen?

Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung?

Förderbetrag: 1.000 € – 32.500 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 32.500 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen