Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Projekte im Bereich der Mikroelektronik erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Jährliche Aufrufe im Internet
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens, Stärkung der Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, Weiterentwicklung des Standes der Technik, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Vorhaben im Interesse des Bundes.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Jährliche Aufrufe im Internet
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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