Mikrodarlehen (MKD) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Darlehen für Existenzgründer:innen und junge Unternehmen zur Unterstützung bei Investitionen und Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer:innen und junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 2 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Existenzgründer:innen und junge Unternehmen, die innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase sind.
Ausgeschlossen sind Handelsvertreter, Unternehmen in Schwierigkeiten und bestimmte andere Gruppen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mikrodarlehen (MKD)
Wer kann Mikrodarlehen (MKD) beantragen?
Existenzgründer:innen und junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase
Wie hoch ist die Förderung bei Mikrodarlehen (MKD)?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 2 %.
Wer ist Fördergeber von Mikrodarlehen (MKD)?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 2 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen