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Mikrodarlehen (MKD) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Darlehen für Existenzgründer:innen und junge Unternehmen zur Unterstützung bei Investitionen und Betriebsmitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer:innen und junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase.

Was wird gefördert?

Das Mikrodarlehen (MKD) bietet Darlehen mit einem attraktiven Zinssatz von aktuell 2 % p.a. nom. bis zu 30.000 EUR für Existenzgründer:innen und junge Unternehmen. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen. Ausgeschlossen sind unter anderem Fahrzeuge im Straßengüterverkehr, Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie Investitionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien in bestimmten Städten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 2 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Existenzgründer:innen und junge Unternehmen, die innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase sind.

Ausgeschlossen sind Handelsvertreter, Unternehmen in Schwierigkeiten und bestimmte andere Gruppen.

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Häufige Fragen zu Mikrodarlehen (MKD)

Wer kann Mikrodarlehen (MKD) beantragen?

Existenzgründer:innen und junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase

Wie hoch ist die Förderung bei Mikrodarlehen (MKD)?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 2 %.

Wer ist Fördergeber von Mikrodarlehen (MKD)?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
2 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen