Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Förderung für Bauherrinnen und -herren, die neue Mietwohnungen bauen oder kaufen möchten.
Antragsberechtigt sind: Bauherrinnen und Bauherren von Mietwohnungen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreisen oder Privatpersonen.
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Energieeffizientes Bauen, Einhaltung der Miet- und Belegungsbindung, nachhaltige Bauweise, Antragsteller darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
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Jetzt Projekt prüfenBauherrinnen und Bauherren von Mietwohnungen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreisen oder Privatpersonen
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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