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Mietwohnraumförderung - Neuschaffung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt beim Bau oder Kauf von Mietwohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren und Bauherren.

Was wird gefördert?

Die Mietwohnraumförderung der NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für die Neuschaffung von Mietwohnraum. Ziel ist es, den Wohnungsbau zu fördern und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Mietwohnraumförderung - Neuschaffung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Mietwohnraumförderung - Neuschaffung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Mietwohnraumförderung - Neuschaffung

Wer kann Mietwohnraumförderung - Neuschaffung beantragen?

Investoren und Bauherren

Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung - Neuschaffung?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen